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Geldwäscheprävention mit SRA 2.0

Welche Neuerungen müssen bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 bei der Risikoanalyse § 5 GwG beachtet werden? SRA ist die Abkürzung für die subnationale Risikoanalyse der BaFin. Die Aufsichtsbehörde BaFin erstellt seit mehreren Jahren subnationale Risikoanalysen (SRA) im Bereich der Prävention von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF). Hier analysiert und bewertet sie die GW/TF-Risiken, denen der inländische Finanzsektor aktuell ausgesetzt ist und leitet entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der festgestellten Risiken ab.
Grundlage der Risikoanalyse SRA 2.0 sind nationale und internationale Erkenntnisse aus verschiedenen Quellen. Den Schwerpunkt für die SRA 2019/2020 bilden die im Oktober 2019 veröffentlichte erste „Nationale Risikoanalyse“ (NRA) und die Supranationale Risikoanalyse der EU vom 24.07.2019 (SNRA). Die SRA setzt an den Ergebnissen der SNRA und der NRA an und analysiert diese in Bezug auf die beaufsichtigten Sektoren eingehend, um ein möglichst detailliertes Bild für den Finanzsektor zu erhalten. Hierbei werden insbesondere aktuelle Erfahrungen und Entwicklungen aus der eigenen Aufsichtstätigkeit im Bereich GW/TF mit
einbezogen.
 

Geldwäscheprävention mit SRA 2.0: Welche Ziele verfolgt SRA 2.0

Die Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 ist die Umsetzung einer effizienten Aufsichtsstrategie. Eine Neuerung von SRA 2.0 ist, daß für die Risikoanalyse erstmals auf die Erkenntnisse der ersten „Nationalen Risikoanalyse“ (NRA) zurückgegriffen werden konnte, die einen umfassenden Überblick über die GW/TF-Risiken in Deutschland gibt. Auf dieser Grundlage wurden in der SRA erstmals der Bankensektor und der Nichtbanken-Finanzsektor einer gemeinsamen, eingehenden Risikoanalyse (Teil 2 der SRA) unterzogen und einer einheitlichen, abteilungsweiten Aufsichtsstrategie (Teil 3 der SRA) zugeführt.
Neu ist außerdem, dass das Aufsichtsprogramm neben institutsbezogenen auch sektor- und produktbezogene Maßnahmen vorsieht.
 
 
Geldwäscheprävention mit SRA 2.0
 

Kernelement der SRA: Risikoanalyse des Finanzsektors

Kernelement der SRA ist die Risikoanalyse des Finanzsektors. Bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 erfolgt die Analyse und Bewertung der GW/TF-Risiken im beaufsichtigten Finanzsektors. Die Abteilung GW beaufsichtigt insgesamt 1.647 Kreditinstitute, 1.275 Finanzdienstleistungsinstitute, 562 Kapitalverwaltungsgesellschaften, 248 Versicherungsunternehmen, 82 Zahlungs- und E-Geld-Institute. Hinzu kommen 4.078 Agenten.
 
Der Finanzsektor ist nach wie vor aufgrund der hohen wirtschaftlichen Attraktivität, der hohen Bargeldintensität sowie der ökonomischen Vielschichtigkeit und der geographischen Lage Deutschlands einem erheblichen Bedrohungspotential im Hinblick auf Straftaten der GW/TF ausgesetzt. Als „mittel-hoch“ schätzte die NRA die Geldwäschebedrohung für Deutschland ein. Das ist die zweithöchste Gefahrenstufe.
Für die Risikoanalyse wurde der Finanzsektor unterteilt in

  • den Bankensektor und
  • den Nichtbanken-Finanzsektor.

Der Nichtbanken-Finanzsektor umfasst alle geldwäscherechtlichen Verpflichteten, für deren Aufsicht die BaFin zuständig ist, außer den Kreditinstituten des Bankensektors.
 

Risk Assessment: Vorgehensweise bei der SRA 2.0

Während bei der Risikoanalyse des Bankensektors in der Vergangenheit das GW/TF-Risiko im Wesentlichen nach dem identifizierten Institutsrisiko bemessen wurde, erfolgte in der SRA 2.0 die Risikoeinstufung erstmals anhand einer vorgeschalteten Analyse und Bewertung der sektor- und produktspezifischen Risiken im Bankensektor. Diese vorgeschaltete Analyse ergänzte die bereits etablierte institutsspezifische Risikoklassifizierung.
Aufgrund der Heterogenität der Verpflichteten des Nichtbanken-Finanzsektors, der unterschiedlichen, spezifischen GW/TF-Informationslage sowie der ungleichen Risikotreiber und Marktgegebenheiten bedurfte es bei der Risikoanalyse des Nichtbanken-Finanzsektors einer differenzierteren Risikobewertung der einzelnen Institutsgruppen des Nichtbanken-Finanzsektors.
 

Wie schätzt die SRA 2.0 die Produktrisiken ein?

Über das Risiko der einzelnen Sektoren hinaus, wurden unter Einbeziehung der Erkenntnisse der NRA und der SNRA Produkte identifiziert und analysiert, die bereits selbst ein Risiko begründen. Nach Risikoeinschätzung der Abteilung GW sind weiterhin Bargeld und bargeldähnliches Vermögen eines der Hauptrisiken für GW und TF. Auch der Einsatz neuer Technologien (FinTech), die eine schnelle und anonyme Abwicklung von Vermögenstransfers ermöglichen, stellen ein besonderes Risiko dar.
Bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 werden folgende Produkte derzeit mit den höchsten GW/TF-Risiken eingestuft:

  1. Produkte mit Bezug zu Bargeld und bargeldähnlichen Vermögenswerten
  2. Finanztransfergeschäft
  3. Produkte mit Bezug zu innovativen Technologien
  4. Korrespondenzbankgeschäft

 

Aktuelle Einschätzung bei Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 zu GW/TF-Risiken im Finanzsektor

Sektor 1 wurde bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 mit einem hohem GW/TF-Risiko (high) bewertet. Gegenstand der Betrachtung waren die Großbanken sowie die genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Zentralinstitute.
Um eine differenzierte Betrachtung vornehmen zu können, wurden drei Subsektoren gebildet. Dabei wurden die Großbanken als der Subsektor mit den höchsten Risiken identifiziert. Als Risikotreiber wurden speziell die ausgeprägten globalen Verflechtungen, das vielfältige Produktangebot und das hohe Geschäftsvolumen gesehen. Auch die Unternehmensgröße mit komplexen Unternehmensstrukturen und weltweiten Niederlassungen begünstigt die Risiken. Verflechtungen in Hochrisikoländer spielen eine risikobegünstigende Rolle. Großbanken unterhalten vielfach Korrespondenzbeziehungen und sind wichtige Akteure für den internationalen Zahlungsverkehr.
Sektor 2 fasst die Zweigstellen und Zweigniederlassungen ausländischer Banken nach den §§ 53 und 53b Kreditwesengesetz (KWG) zusammen. Auch für diesen Sektor wurde ein hohes GW/TF-Risiko (high) ermittelt. Die unter diesen Sektor fallenden Banken verfügen regelmäßig über ein ähnliches Geschäftsmodell mit entsprechenden inhärenten Risiken wie große, international agierende Banken. Im Vergleich zu den Banken des ersten Sektors sind die Volumina jedoch häufig geringer.
Sektor 3 beinhaltet bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 die Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken. Für Sektor 3 wurde ein erhöhtes mittleres Risiko (medium-high) identifiziert. Die Heterogenität dieses Sektors erschwert die Ermittlung eines Mittelwertes für das bestehende Risiko. Während ein nicht unbeachtlicher Anteil der Institute Geschäfte in einem ähnlichen Umfang und Volumen wie Banken im Verbundbereich betreibt, haben sich andere Banken dieses Sektors auf wesentlich risikoreichere Produkte und Geschäftsbereiche spezialisiert.
Sektor 4 enthält bei Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 die Institute, die nach der Statistik der Deutschen Bundesbank den Bankengruppen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken angehören. Der Sektor wurde mit einem mittleren GW/TF Risiko (medium) bewertet. Da sich das Geschäftsmodell der Verbundinstitute nur wenig unterscheidet, wurden Subsektoren in Sektor 4 anhand der Bilanzsumme gebildet. Erfahrungsgemäß ist bei größeren Instituten dieses Sektors auch ein höheres Risiko zu finden.
Der Sektor 5 fasst bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 die Gruppe der sonstigen Kreditinstitute mit einem geringen mittleren Risiko zusammen. Die spezialisierten Kreditinstitute dieses Sektors beschränken ihre Tätigkeit typischerweise auf ausgewählte Bankgeschäfte und sind oft einer Universalbank angegliedert. Mit Ausnahme der Hypothekenbanken (medium) werden die Institute dieses Sektors einem geringen Risiko (low) zugeordnet.
Der Sektor 6 mit einem im Median mittleren Risiko (medium) umfasst alle Wertpapierfirmen außer den Wertpapierhandelsbanken. Der Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. Wertpapiere) ist geeignet, Gelder aus kriminellen Aktivitäten zu verbergen und legale Erträge aus diesen Geldern zu erzielen. Hierbei sind z.B. Aktien, die an regulierten Märkten gehandelt werden, weniger riskant als derivative Finanzinstrumente. Innerhalb dieses Sektors gehen die höchsten Risiken medium-high) von den FinTechs aus. Hierbei handelt es sich insbesondere um Wertpapierfirmen, die Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit virtuellen Währungen anbieten.
Zum Sektor 7 mit einem mittleren Risiko (medium) zählen alle Wertpapierhandelsbanken. Die Risiken sind vergleichbar mit Sektor 6. Die Bildung von Subsektoren war aufgrund des bereits kleinen Sektors und der kongruenten Risikosituation nicht erforderlich.
Der Sektor 8 mit einem im Median mittleren Risiko (medium) umfasst sämtliche zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unabhängig davon, ob diese lizensiert sind oder registriert sind. Das höchste Risiko (medium-high) geht von den registrierten KVGen aus. Diese vertreiben i.d.R. Spezial-AIFs, welche ein erhöhtes GW-Risiko aufweisen. Im Rahmen der NRA wurden sowohl Immobilien- als auch Spezialfonds als besonders bedroht eingestuft. Die NRA erkannte außerdem Handlungsbedarf für die Aufsicht über KVGen insbesondere hinsichtlich der Verbesserung des Rechtsrahmens und der Informationsgewinnung.
 

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Sektor 9 mit einem mittleren Risiko (medium) umfasst alle Institute, die ausschließlich das Sortengeschäft betreiben, sog. Wechselstuben. Die inhärenten Sektorrisiken werden durch die Annahme von Bargeld von Gelegenheitskunden begründet. Laufkundschaft (u.a. Touristen und andere gebietsfremde Kunden, u.a. auch aus Hochrisikostaaten) und die damit einhergehenden Risiken prägen diesen Sektor. Nur vereinzelt werden dauerhafte Geschäftsverbindungen zu Geschäftskunden unterhalten.
Sektor 10 beinhaltet Leasinginstitute. Das Gesamtrisiko des Sektors wurde mit niedrig (low) bewertet. Ein höheres Risiko wurde für den Subsektor gesehen, der Leasinginstitute zusammenfasst, die Luxusgegenstände wie außergewöhnlich kostspielige KFZ oder sonstige Luxusmobilien wie Uhren oder Schmuck verleasen. Erkenntnisse aus der NRA haben ergeben, dass durch Angehörige der organisierten Kriminalität (insbesondere aus dem Clan-Milieu) vermehrt Leasingverträge über hochwertige Güter geschlossen werden, vermutlich, um diese einer Vermögensabschöpfung zu entziehen. Das inhärente GW/TF-Risiko dieses Subsektors wurde daher im mittleren Bereich angesiedelt (medium).
Sektor 11 mit einem mittleren Risiko (medium) umfasst alle Factoringinstitute. Der Factoringmarkt ist äußerst heterogen, da die angekauften Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sehr vielfältig sind. Das höchste Risiko (medium-high) wurde für die Institute gesehen, die als Geschäftsmodell das sog. Import-Export-Factoring betreiben und damit grenzüberschreitenden Zahlungs- und Warenverkehr abwickeln.
Sektor 12 mit einer mittleren Risikolage (medium-high) umfasst alle Zahlungsdienstleister
nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Risikolage der gebildeten Subsektoren ist divers. Das höchste Risiko geht von den Zahlungsinstituten aus, die das Finanztransfergeschäft betreiben. Hiervon umfasst sind nur die Institute, die bare Geldtransferdienstleistungen erbringen. Bargeldgeschäfte und internationale Transaktionen sind hier die Regel. Trotz des wirtschaftlich unbedeutenden Subsektors wurde das Risiko daher hoch bewertet.
Neben dem hohen GWRisiko geht vom Finanztransfergeschäft eine besonders hohe Bedrohungslage für TF aus. Der Missbrauch durch sog. „Foreign Fighters“ ist nach den Beobachtungen der NRA besonders aktuell.
Dahingegen wurde für den Subsektor Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister (KID/ZAD) ein äußerst geringes GW/TF-Risiko festgestellt, da keine Einschaltung in den Geldfluss gegeben ist.
Aus denselben Gründen wie bei den Zahlungsinstituten, die das Finanztransfergeschäft betreiben, ergibt sich für Sektor 13 bei der Geldwäscheprävention mit SRA 2.0 ein hohes Risiko. Dieser Sektor umfasst insbesondere Agenten, die für grenzüberschreitend tätige Zahlungsinstitute mit Sitz in einem anderen Staat des EWR Zahlungsdienste in Form des Finanztransfergeschäftes ausführen. Das höchste Risiko geht hier von dem Subsektor der Mehrfachagenten (Agenten die für mehrere grenzüberschreitende Institute tätig sind) aus. Risikosteigernd wirkt hier, dass aufgrund der Verteilung der Tätigkeit auf mehrere Institute bei diesen jeweils kein holistischer Blick auf die Geschäfte des Agenten möglich ist.
Der Sektor 14 mit einem geringen Risiko (medium-low) umfasst Erstversicherungsunternehmen, die in Deutschland tätig sind und relevante Versicherungsprodukte anbieten. Vom Subsektor der Lebensversicherungsunternehmen geht das höchste Risiko (medium) aus. Durch die Spartentrennung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) werden in diesem Subsektor zwar keine anderen Versicherungsprodukte angeboten. Die Risikolebensversicherung beinhaltet aber aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften hohe TF-Risiken. Zudem können die Unternehmen bestimmte bankgleiche Produkte anbieten und unterliegen mit diesen denselben GW/TF-Risiken.
 

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