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Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion

Die Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion führen zu folgenden Änderungen und Ergänzungen bei der Compliance Funktion. Folgende Änderungen ergeben sich zu AT 4.4.2 Compliance-Funktion.

Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion

 

Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion

Tz 4 Große und komplexe Institute haben für die Compliance-Funktion eine eigenständige Organisationseinheit einzurichten.

Eigenständige Compliance-Einheit
In der eigenständigen Einheit für die Compliance-Funktion dürfen auch weitere, Compliance-nahe Bereiche angesiedelt sein (z. B. WpHG-Compliance, Geldwäschebeauftragter, Datenschutz). Andere Bereiche (z. B. Auslagerungsmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Business Continuity Management), insbesondere Bereiche, die dem Risikocontrolling zuzuordnen sind, dürfen nicht in der Compliance-Einheit angesiedelt werden.

 

Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion. Tz 7 regelt die Berichterstattung der Compliance Funktion wie folgt:

Tz 7 Die Compliance-Funktion hat mindestens jährlich sowie anlassbezogen der Geschäftsleitung über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten. Darin ist auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben einzugehen. Ferner hat der Bericht auch Angaben zu möglichen Defiziten sowie zu Maßnahmen zu deren Behebung zu enthalten. Die Berichte sind auch an das Aufsichtsorgan und die Interne Revision weiterzuleiten.

 

Neu: Ausschüsse des Aufsichtsorgans
Adressat der Berichterstattung sollte grundsätzlich jedes Mitglied des Aufsichtsorgans sein. Soweit das Aufsichtsorgan Ausschüsse gebildet hat, kann die Weiterleitung der Informationen auch auf einen Ausschuss beschränkt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechender Beschluss über die Einrichtung des Ausschusses besteht und der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig das gesamte Aufsichtsorgan informiert. Zudem ist jedem Mitglied des Aufsichtsorgans weiterhin das Recht einzuräumen, die an den Ausschuss geleitete Berichterstattung einsehen zu können.

 

Neue MaRisk 2020: Neue Anforderungen an die Compliance Funktion. Welche Änderungen sind mit den neuen MaRisk 2020 geplant?

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie in unserem Informationsblog Neue MaRisk 2020.

Mit Protokoll zur Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 27.09.2019 in Frankfurt gibt die Aufsicht einen Ausblick auf die nächste MaRisk‐Novelle. Im Fokus stehen die neue NPL-Leitlinie sowie die Strategie für notleidende Risikopositionen. Weitere Änderungen sind mit der Überarbeitung und Verschärfung der BAIT sowie neuer Anforderungen an das Notfallmanagement geplant. Mit S+P Inside erhalten Sie aktuelle Informationen zu

  1. Neue MaRisk 2020 in Vorbereitung
  2. Neue NPL-Leitlinien
  3. Strategie für notleidende Risikopositionen
  4. Verschärfung der BAIT
  5. Neue Anforderungen an das Notfallmanagement
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