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Seminare Aufsichtsrat online buchen

Wie prüfe ich die Unternehmensleitung? Seminare Aufsichtsrat oder Online Schulung Aufsichtsrat online buchen – Die Trennung zwischen Unternehmensaufsicht und Unternehmensleitung ist das Grundprinzip des Dualen Führungssystems. International betrachtet handelt es sich hier um eine deutsche Besonderheit. Das Zusammenspiel ist u.a. im AktG und GmbHG detailliert geregelt.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wurde mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ein Leitfaden für das duales Führungssystem entwickelt. Einen kompakten Überblick zu den Rechten und Pflichten als Aufsichtsrat erhalten Sie mit Seminare Aufsichtsrat.

 

Seminare Aufsichtsrat oder Online Schulung Aufsichtsrat online buchen

 

Seminare Aufsichtsrat online buchen

 

Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat oder Online Schulung Aufsichtsrat online buchen

Für Finanz-Unternehmen hat die BaFin mit mehreren Merkblättern Mindestanforderungen für die Sachkunde des Aufsichtsrats festgelegt.  Seminare Aufsichtsrat schult diese Anforderungen. Die Vereinheitlichung der Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ist Teil des Prozesses der europäischen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Weiterhin wurden die Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde „EBA- Leitlinien zur Internen Governance“ (GL 44) vom 27.09.2011 und die „EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen“ vom 22.11.2012 umgesetzt.

 

Mindestanforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Die mit den Merkblättern der BaFin definierten Standards stellen Mindestanforderungen für den Sachkunden-Nachweis eines Aufsichtsrats dar. Sachkunde im Sinne des Kreditwesengesetzes bedeutet, dass ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleiter seines Instituts, seiner Finanzholding- Gesellschaft oder seiner gemischten Finanzholding-Gesellschaft angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung des Instituts, der Finanzholding- Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft aktiv zu begleiten.

Dazu muss die Person die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. Mit Seminare Aufsichtsrat erhalten Sie einen Überblick zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, mit denen Sie vertraut sein müssen. Ein Mitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.

Bei Kaufleuten im Sinne von §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie anderen Unternehmern im Sinne von § 141 AO ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Abhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell des Unternehmens können diese Personen über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 

Anforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats bei kapitalmarktorientierten Unternehmen – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264d HGB muss gemäß § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

Die BaFin führt zur Sachkunde von Mitgliedern im Verwaltungs- und Aufsichtsrat folgendes aus: Diese können sich die erforderliche Sachkunde bereits durch (Vor-) Tätigkeiten in derselben Branche angeeignet haben, zum Beispiel als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines vergleichbaren Unternehmens.

Eine (Vor-) Tätigkeit in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund von politischen Mandaten kann die erforderliche Sachkunde begründen, wenn sie über einen längeren Zeitraum maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen
ausgerichtet und nicht völlig nachgeordneter Natur war oder ist. Ergänzend hierzu empfehlen wir Ihnen die Fortbildung mit Seminare Aufsichtsrat.

 

Mindestanforderungen an ein Corporate Governance System – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Die Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance-Systemen hat in den letzten Jahren sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden sind neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Compliance Officer.

Der IDW hat hierzu den Prüfungsstandard PS 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen“ veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der in § 107 Abs. 3 AktG genannten Überwachungsgebiete des Aufsichtsrats wurden die folgenden ergänzenden Prüfungsstandards für ein funktionstüchtiges Corporate Governance System veröffentlicht:

  • Risikomanagementsystem (IDW PS 981)
  • Internes Kontrollsystem des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) sowie
  • Internes Revisionssystem (IDW PS 983)

Der IDW hat nun Praxishinweise zur Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems geben. Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Mit Seminare Aufsichtsrat erhalten Sie die Mindestanforderungen zur Einrichtung des Tax-Compliance-Systems.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Besuchen Sie unseren Informationsblog Tax Compliance. Dort finden Sie aktuelle Hinweise zur Umsetzung der neuen BMF-Anforderungen an §153 AEAO oder besuchen Sie Seminare Aufsichtsrat.

 

Aufsichtsratsmitglieder haften länger als der Vorstand

Welche Pflichten müssen Sie als Aufsichtsratsmitglied zwingend beachten? Mit BGH Urteil vom 18. September 2018 erfolgte eine richtungsweisende Entscheidung: Aufsichtsratsmitglieder haften länger als der Vorstand. Bereits mit dem ARAG/Garmenbeck-Urteil wurde die Überwachungs- und Schutzfunktion des Aufsichtsrats bei Pflichtverletzung der Vorstands hervorgehoben.

Bereits mit dem ARAG/Garmenbeck-Urteil wurde die Überwachungs- und Schutzfunktion des Aufsichtsrats bei Pflichtverletzung der Vorstands hervorgehoben. Mit BGH Urteil vom 18. 09.2018 wurde folgendes festgestellt:

  1. Der BGH legt den Verjährungsbeginn der Haftung des Aufsichtsrats bei Verjähren lassen von Ersatzansprüchen einer AG gegen den Vorstand auf den Zeitpunkt der Verjährung des Ersatzanspruchs der AG gegen den Vorstand fest.
  2. Die BGH Rechtsprechung zum Verjährungsbeginn für die Haftung des GmbH Geschäftsführers werden nicht für die AG übertragbar erklärt.
  3. Dies führt dazu, daß Aufsichtsratsmitglieder bei Pflichtverletzung des Vorstands doppelt so lange haften können wie die Vorstandsmitglieder selbst.
  4. Ersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder verjähren nach 5 bzw. 10 Jahren bei börsennotierten Gesellschaften und Kreditinstituten.
  5. Bei Mitgliedern des Aufsichtsrats beläuft sich dieser Zeitraum bei börsennotierten Gesellschaften gemäß §§116 Satz 1, 93 Abs. 6 AktG und bei Banken gemäß § 51a Abs. 1 KWG auf 20 Jahre. Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften beträgt der Verjährungszeitraum 10 Jahre.

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